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Welche Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Leistungen der Pflegekassen und wie Sie unsere Hilfsangebote damit finanzieren können. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht.

Viele pflegende Angehörige übernehmen eine zu große Last, was die Lebensqualität aller Beteiligten beeinträchtigt.

Wir möchten Sie entlasten.

Egal ob für Kinder, Erwachsene oder Senioren: Es gibt eine Fülle an Möglichkeiten für Pflege und Alltagsbegleitung sowie finanzielle Hilfen, die Ihnen oft nicht bekannt sind.

Wir beraten Sie kompetent, welche Leistungen Ihnen zustehen, und helfen Ihnen, die Anträge korrekt auszufüllen.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Wir sind berechtigt mit allen Pflegekassen abzurechnen, wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt.

kontakt

diese ansprüche haben sie!

Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu, um den Alltag zu erleichtern. Mit diesem Betrag können Sie sich professionelle Unterstützung leisten, die Ihnen im Haushalt oder bei der Betreuung hilft. Beachten Sie, dass diese Leistung nur mit einem nach Landesrecht anerkannten Dienst abgerechnet werden kann. So ist sichergestellt, dass Sie qualifizierte Hilfe erhalten.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause. Wenn Ihre private Pflegeperson Urlaub macht oder erkrankt, springt die Pflegeversicherung ein: Sie übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege. Diesen Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie ab Pflegegrad 2. Ab dem 01.07.2025 profitieren Sie von einer weiteren Verbesserung: Sie können das gesamte ungenutzte Budget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden, was Ihnen noch mehr Flexibilität verschafft.

Umwandlungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 haben Sie eine flexible Möglichkeit, Ihre Pflegeleistungen besser zu nutzen. Sie können bis zu 40 % des Geldes, das für Pflegesachleistungen vorgesehen ist, in andere Angebote umwandeln. Das bedeutet, Sie können dieses Budget nutzen, um sich bei der Alltagsbewältigung unterstützen zu lassen. Wichtig ist, dass diese Leistung nur von einem zugelassenen Pflegedienst oder einem anerkannten Dienst für Alltagsunterstützung abgerechnet werden kann.

Steuerliche Absetzung

Die Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht immer möglich. Dennoch können Sie von unseren Leistungen profitieren, indem Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Unsere Dienstleistungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Bitte beachten Sie: Für individuelle und verbindliche Auskünfte zu den Details der steuerlichen Absetzbarkeit empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.

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